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Von Luigi Galante, Gründer von Elite Office SA und der Vorsorgeeinrichtungen «Elite Fondations»
Wie lege ich als aktiver Eigentümer meines Unternehmens meinen Lohn fest? Zwischen einem zu tiefen Einkommen, das von der AHV beanstandet, und einem überhöhten Lohn, der vom Fiskus verurteilt wird, ist eine ganzheitliche Betrachtung zur optimalen Berechnung seiner Vergütung erforderlich. Auch wenn es keine allgemeingültige Antwort gibt, lässt sich anhand präziser Kriterien für jede Situation das ideale Gehalt ermitteln bevor die Option einer Dividendenzahlung in Betracht gezogen wird.
Nachstehend die Fragen, die Sie sich in dieser Reihenfolge, in sechs Schritten stellen sollten.
Wenn Sie als Unternehmeraktionär sich einen minimalen Lohn ausrichten möchten, der nur gerade zur Deckung Ihres privaten Lebensunterhalts dient, sollten Sie zuvor ein detailliertes Budget Ihrer Ausgaben erstellen. Ein häufiger Fehler besteht darin, die übrigen Einkünfte aus dem Privatvermögen in dieser Berechnung nicht zu berücksichtigen. Eine umfassende Analyse sämtlicher Einkommensquellen ist jedoch von entscheidender Bedeutung. Zudem weisen wir an dieser Stelle darauf hin, dass es nicht zulässig ist, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, ohne dass diese entschädigt wird. Die alleinige Entschädigung in Form einer Dividende ist daher zu vermeiden.
Sich bewusst unterzubezahlen, um Einkommenssteuern und Sozialabgaben zu sparen, ist kurz- und langfristig eine schlechte Rechnung. Die Gründe sind nachstehend erläutert. Ausserdem, wird eine Dividende ausgezahlt, wird die AHV diese Anomalie kaum übersehen: insbesondere, wenn der Lohn nicht mindestens dem für eine ähnliche Tätigkeit in einer vergleichbaren Position üblichen Lohn entspricht und die ausgezahlte Dividende mehr als 10% des Steuerwerts des Unternehmens ausmacht (Praktikermethode).
Nachdem Sie den Mindestlohn gemäss den beiden oben genannten Kriterien ermittelt haben, gilt es sicherzustellen, dass dieser ausreicht, um Sie und Ihre Angehörigen im Falle von Invalidität oder Tod abzusichern. Zwar steigen mit einem höheren Lohn die Kosten der verschiedenen Sozial- und Personenversicherungen, aber Sie erreichen damit auch das optimale Leistungsniveau. So vermeiden Sie eine sogenannte Unter- oder Überversicherung, mit erheblichen Einsparungen für Sie und Ihr Unternehmen.
Nachdem Ihr Lohn unter Berücksichtigung der drei vorstehenden Kriterien festgelegt wurde, kann es interessant sein, ihn noch etwas zu erhöhen. Aber warum, werden Sie mich fragen, nur um noch höhere private Steuern und Sozialabgaben zu zahlen? Sie müssen wissen, dass durch eine Erhöhung Ihres Lohnes Ihre berufliche Vorsorge und damit auch Ihr Potential zur Steueroptimierung deutlich verbessert wird. Erinnerung: Bei einem steuerbaren Einkommen von über 120’000 Franken ermöglicht ein Einkauf von 100’000 Franken in die Pensionskasse eine Steuerersparnis von rund 40’000 Franken. Der Vorsorgeplan und seine Kosten sind daher entscheidend für die Festlegung des optimalen Lohnes. Die Mehrkosten für Lohn- und Sozialabgaben werden teilweise durch eine tiefere Gewinnsteuer Ihres Unternehmens ausgeglichen. Ausserdem, wenn wir unser Schweizer Sozialversicherungssystem erhalten und die in der Volksabstimmung vom 3. März 2024 beschlossene 13. AHV-Rente finanzieren wollen, werden wir auf die Beiträge der hohen Einkommen über Lohnabzüge sowie auf eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Luxusgüter zählen müssen. Ich bin überdies der Meinung, dass die Wohlhabendsten unter uns ganz einfach auf Ihre AHV-Rente verzichten sollten. Gemeinsam könnten diese Massnahmen eine Entlastung der niedrigsten Einkommensgruppen gestatten.
Achten Sie darauf, die Lohnerhöhung nicht zu übertreiben, wenn Sie einmal Geschmack an Steueroptimierungen gefunden haben. Denn ein sehr aufmerksamer „Gendarm“ wartet bereits auf Sie: die Steuerbehörde. Diese stützt sich auf ein vom Bundesgericht bestätigtes Urteil des Walliser Kantonsgerichts, um eine Obergrenze für den Lohn des Unternehmeraktionärs festzulegen. Die sogenannte «Walliser Methode» definiert, was aus Sicht der Steuerbehörde als überhöhtes Gehalt gilt. Ihr Ziel ist es, zu verhindern, dass eine überhöhte Vergütung den Unternehmensgewinn schmälert. Der Kanton Genf wendet diese Methode am strengsten an. Das Problem kann jedoch vorweggenommen werden, um kostspielige und langwierige Steuernachforderungen zu vermeiden.
Die Frage, ob ein allfälliger Einkommensüberschuss in Form von Lohn oder Dividenden ausgerichtet werden soll, kann/darf erst nach Analyse Ihrer Situation gemäss den fünf oben beschriebenen Schritten beantwortet werden. Es gilt, die Kosten/Gewinne der einzelnen Optionen in Bezug auf die verschiedenen Steuern für das Unternehmen und Sie als Privatperson zu berechnen. Ein starkes Argument zugunsten der Dividende stellt in gewissen Kantonen - namentlich Genf, Waadt und Wallis – das sogenannte «bouclier fiscal», eine Maximalsteuer, dar. Die Kumulation von Einkommens- und Vermögenssteuern kann in der Tat zu einer Steuerbelastung führen, die das Einkommen des Unternehmeraktionärs übersteigt. Die Maximalsteuer verhindert das Risiko einer konfiskatorischen Besteuerung. In bestimmten Fällen können erhebliche Dividenden ausgeschüttet werden, ohne die Einkommenssteuer zu erhöhen.
Als Schlussfolgerung heisst dies, dass die Festlegung der Vergütung eines Unternehmeraktionärs die Ermittlung des Gleichgewichtspunkts zwischen Lohn und Dividende voraussetzt. In Verbindung mit Einkäufen in die berufliche Vorsorge und einer sorgfältigen Analyse der Maximalsteuer lassen sich mit diesen Massnahmen Steuerersparnisse erzielen, die zu einem Grenzsteuersatz von bis zu 71.5% führen können. Anders ausgedrückt: Ein Abzug von 100'000 Franken könnte eine Steuerersparnis von 71'500 Franken erlauben.