Die vorliegende Datenschutzerklärung (die «Erklärung» ) beschreibt die Art, wie Elite Office SA, mit Sitz an der Avenue de la Gare 66 in Martigny («Elite Office») Personendaten (wie nachstehen definiert) von Versicherten und weiteren Anspruchsberechtigten der von Elite Office verwalteten Vorsorgeeinrichtungen (die «Stiftungen»), von deren Verwaltungsorganen, Lieferanten und Geschäftspartnern und/oder von allen anderen natürlichen Personen bearbeitet, mit denen Elite Office in Kontakt tritt oder deren Personendaten Elite Office von einer der vorgenannten Personen zur Verfügung gestellt werden (zusammen: die «betroffenen Personen)».
Die Versicherten und anderen Anspruchsberechtigten der Stiftungen können zudem auf die jeweilige Datenschutzerklärung der betroffenen Stiftung(en) unter folgenden Links zugreifen:
Betroffene Personen, welche Elite Office Personendaten von Angehörigen oder Dritten zur Verfügung stellen, sind verpflichtet, diesen die vorliegende Erklärung zu übermitteln.
Der Schutz der Personendaten ist für Elite Office von höchster Bedeutung. In dieser Datenschutzerklärung erläutern wir, welche Personendaten Elite Office als «Verantwortliche» bearbeitet, wie sie diese verwendet und mit wem sie Ihre Personendaten teilt.
Aufgrund der Entwicklung der gesetzlichen Bestimmungen und unserer internen Abläufe muss diese Datenschutzerklärung von Zeit zu Zeit angepasst werden. Wir behalten uns deshalb das Recht vor, bei Bedarf Änderungen vorzunehmen.
Personendaten im Sinne dieser Erklärung umfassen alle Informationen, die sich auf eine identifizierte (z. B. Name) oder identifizierbare (z. B. AHV-Nummer) natürliche Person beziehen.
Die Personendaten der betroffenen Personen, die Elite Office bearbeiten kann, umfassen insbesondere die in Anhang 1 aufgeführten Informationen.
Elite Office bearbeitet Personendaten insbesondere zu folgenden Zwecken:
Elite Office kann Personendaten bearbeiten, um ihre gesetzlichen und/oder reglementarischen Verpflichtungen zu erfüllen, namentlich:
Elite Office kann Personendaten bearbeiten, um ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, namentlich:
Elite Office kann Personendaten im Zusammenhang mit den vor ihr verfolgten berechtigten Interessen bearbeiten, insbesondere, um:
Falls Elite Office Personendaten zu anderen als den oben erwähnten Zwecken bearbeiten sollte, informiert Elite Office die betroffene Person darüber und holt gegebenenfalls deren Einwilligung ein.
Die betroffene Person anerkennt, dass solange sie Elite Office zur Bearbeitung ihrer Personendaten für bestimmte Zwecke ermächtigt hat, die betreffende Bearbeitung auf der Grundlage ihrer Einwilligung rechtmässig ist. Die betroffene Person kann ihre Einwilligung jederzeit zurückziehen. Ihre Einwilligung bleibt jedoch gültig für die vor dem Rückzug der Einwilligung getätigten Bearbeitungen von Personendaten.
Ausserdem kann Elite Office durch den Rückzug der Einwilligung verhindert sein, der betroffenen Person bestimmte Leistungen zu erbringen.
Elite Office führt keine automatisierte Bearbeitung von Personendaten durch mit dem Ziel, Eigenschaften der betroffenen Personen zu bewerten (Profiling[A1].
Elite Office behält sich das Recht vor, Personendaten folgenden Dritten mitzuteilen oder zugänglich zu machen:
Elite Office verpflichtet sich, keine Personendaten an andere als die vorstehend aufgeführten Dritten weiterzugeben, ausser in Fällen, die den betroffenen Personen punktuell mitgeteilt werden, oder wenn eine gesetzliche Pflicht, ein Entscheid eines Gerichts, oder einer Regierungs-, Aufsichts- oder Regulierungsbehörde dies erfordert.
Elite Office kann Personendaten ins Ausland bekanntgeben und/oder im Ausland speichern:
Im Rahmen einer Bekanntgabe oder eines Zugriffs ausserhalb der Schweiz dürfen Personendaten in einem Staat zugänglich sein, der aus Sicht des Schweizer Datenschutzrechts einen angemessenen Schutz gewährleistet, d. h. einem Staat, der in Anhang 1 der Datenschutzverordnung aufgeführt ist.
Erfolgt eine Bekanntgabe von Personendaten in einen Staat, der keinen angemessenen Schutz gewährleistet, stellt Elite Office - sofern nach der anwendbaren Gesetzgebung erforderlich - sicher, dass geeignete vertragliche Garantien (z. B. durch Abschluss von Standarddatenschutzbestimmungen mit dem Empfänger), organisatorische und technische Massnahmen getroffen werden und/oder die Einwilligung der betroffenen Person eingeholt wird.
Jede betroffene Person kann Elite Office kontaktieren, wenn sie zusätzliche Information zu diesem Thema wünscht (siehe die Kontaktangaben unter Ziff. 9 hiernach).
Die Dauer der Aufbewahrung der Personendaten ist abhängig von der geltenden gesetzlichen und reglementarischen Aufbewahrungspflicht sowie von dem Zweck der Bearbeitung der Personendaten (siehe Ziff. 3 oben).
Elite Office bewahrt in der Regel die Personendaten während 10 Jahren nach Beendigung des Vertrags mit der betroffenen Person auf oder, bei Personendaten von Versicherten der Stiftungen und anderen Anspruchsberechtigen, während 10 Jahren nach dem Ende des Anspruchs auf Leistungen.
Eine längere Aufbewahrungsfrist kann insbesondere gerechtfertigt sein, um es Elite Office zu erlauben, einen Sachverhalt festzustellen, ihre Rechte auszuüben oder sich gegen aktuelle oder zukünftige Ansprüche zu verteidigen, oder um sich einer Untersuchung durch eine Behörde in der Schweiz oder im Ausland zu stellen.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist löscht oder anonymisiert Elite Office die Personendaten.
Unter Vorbehalt der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen verfügen betroffene Personen in Bezug auf ihre Personendaten insbesondere über folgende Rechte:
Betroffene Personen können zusätzliche Informationen bei der unter Ziffer 9 unten erwähnten Kontaktperson anfordern und, falls sie die Antwort als unbefriedigend erachten, beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten Beschwerde einreichen (https://www.edoeb.admin.ch/edoeb/fr/home.html).
Auch, wenn die betroffene Person der Bearbeitung ihrer Personendaten widerspricht, ist Elite Office befugt, diese Bearbeitung fortzuführen, insbesondere dann, wenn sie (i) auf einer gesetzlichen Pflicht beruht, (ii) für die Abwicklung eines Vertrags, an dem die betroffene Person beteiligt ist, (iii) für die Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich ist oder (iv) einem überwiegenden berechtigten Interesse von Elite Office entspricht, einschliesslich der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Wenn bestimmte Personendaten nicht verfügbar sind (oder im Falle eines Löschungsbegehrens), kann Elite Office gegebenenfalls ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der betroffenen Person nicht erfüllen.
Für zusätzliche Informationen zu den in dieser Erklärung behandelten Themen steht Elite Office den betroffenen Personen unter folgender Adresse zu Verfügung: admin@elitefondations.ch
Mégane Thomas, megane.thomas@elitefondations.ch, 021 623 13 07Monique Luisier, monique.luisier@elitefondations.ch, 021 623 13 00
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Letzte Aktualisierung: 11.2025