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Fiscalité 02 März 2026

Individualbesteuerung: Werden hohe Einkommen begünstigt? (Und warum die BVG-Einkäufe die Betrachtungsweise verändern)

Von Luigi Galante, Finanz- und Steuerberater
Gründer der Elite Office SA und der Vorsorgeeinrichtungen Elite Fondations

 

Am 8. März 2026 wird die Schweiz über das Bundesgesetz zur Einführung der Individualbesteuerung abstimmen. Konkret geht es um den Übergang von einem System, in dem verheiratete Paare gemeinsam besteuert werden, zu einem System, in dem jede Person einzeln besteuert wird, wie dies bei unverheirateten Paaren bereits heute der Fall ist.

Am 8. März 2026 wird die Schweiz über das Bundesgesetz zur Einführung der Individualbesteuerung abstimmen. Konkret geht es um den Übergang von einem System, in dem verheiratete Paare gemeinsam besteuert werden, zu einem System, in dem jede Person einzeln besteuert wird, wie dies bei unverheirateten Paaren bereits heute der Fall ist.

Bevor man überhaupt Steuerbeträge vergleicht, ist es wichtig, einen wesentlichen Mechanismus des heutigen Systems zu verstehen. Wenn der Ehepartner mit dem tieferen Einkommen seinen Beschäftigungsgrad erhöht (beispielsweise von 50 % auf 80 %), wird sein zusätzliches Einkommen zum Gesamteinkommen des Haushalts hinzugerechnet. Dadurch kann das gemeinsame Einkommen des Ehepaars in eine höhere Steuerprogression gelangen. Dies kann zu einer Besteuerung mit einem hohen Grenzsteuersatz führen. Mit anderen Worten: Ein erheblicher Teil des zusätzlichen Einkommens kann stark besteuert werden.

In der Praxis lässt sich diese zusätzliche Steuerbelastung durch eine gezielte Planung teilweise erheblich reduzieren oder sogar vollständig ausgleichen, insbesondere durch Einkäufe in die berufliche Vorsorge (BVG / 2. Säule).

Warum funktioniert das?

Weil ein BVG-Einkauf grundsätzlich vom gemeinsamen steuerbaren Einkommen des Ehepaars abgezogen werden kann. Verfügt der Haushalt über ein Einkaufspotenzial (Vorsorgelücke) und ist der Grenzsteuersatz hoch, kann ein Einkauf das steuerbare Einkommen des Ehepaars im Jahr der Einzahlung erheblich reduzieren.

Mit der Individualbesteuerung wird sich die steuerliche Wirkung dieses heute bestehenden Mechanismus innerhalb bestimmter Ehepaare verändern. Der steuerliche «Wert» eines Einkaufs wird stärker davon abhängen, welche Person das höhere steuerbare Einkommen erzielt, und weniger von der gemeinsamen steuerlichen Situation des Ehepaars.

Drei weitere konkrete Aspekte, die häufig wenig erläutert werden, aber entscheidend sind, müssen ebenfalls berücksichtigt werden:

  • Der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer würde von CHF 6’800 auf CHF 12’000 pro Kind erhöht, um den Systemwechsel auszugleichen.
  • Der Steuertarif würde angepasst, um die Auswirkungen der Reform auf die verschiedenen Einkommensklassen ausgewogener zu verteilen.
  • Einkommen und Vermögenswerte würden entsprechend den zivilrechtlichen Verhältnissen zugeordnet.

Die Frage beschränkt sich somit nicht auf «Ehe oder Konkubinat». Entscheidend ist vielmehr, wie die Einkommens- und Ausgabensituation Ihres Haushalts aussieht: Zwei ähnlich hohe Einkommen? Nur ein Einkommen? Stark unterschiedliche Einkommen? Mehrere Kinder?

Die nachfolgenden Tabellen zeigen typische Fallbeispiele. Sie dienen dazu, verständlich aufzuzeigen, in welchen Situationen die Reform die Steuerbelastung tatsächlich verändert und weshalb.

 

I. Zwei hohe und ähnlich hohe Einkommen

Fall A – Verheiratet, 2 Kinder: CHF 200’000 / CHF 150’000 (Hypothekarzinsen CHF 15’000)

 

Wenn Ihr Haushalt über zwei gut bezahlte Einkommen verfügt, kann die Individualbesteuerung in der Regel einen deutlich spürbaren Unterschied machen.
 


Fazit: Bei zwei hohen Einkommen reduziert die getrennte Besteuerung die Auswirkungen der Steuerprogression. Gerade in solchen Fällen können erhebliche Unterschiede entstehen. Die angekündigte Anpassung des Steuertarifs soll die Auswirkungen der Reform ausgewogener verteilen. Entscheidend bleibt jedoch der grundlegende Mechanismus: Zwei hohe Einkommen werden nicht mehr zusammengerechnet, sondern getrennt besteuert.

 

Fall B – Verheiratet, 2 Kinder: CHF 250’000 / CHF 250’000 (Hypothekarzinsen CHF 15’000)

 

Hier handelt es sich um einen Fall mit zwei gleich hohen, hohen Einkommen. Dieses Profil wird häufig als jenes dargestellt, das unter der heutigen Zusammenrechnung der Einkommen besonders stark von der Steuerprogression betroffen ist.
 


Fazit: Wenn beide Einkommen sowohl hoch als auch ähnlich sind, zeigt sich die Wirkung der Individualbesteuerung häufig besonders deutlich in Franken. Dies trägt auch zur Wahrnehmung bei, dass die Reform vor allem hohen Einkommen zugutekommt, da die Unterschiede insbesondere ab diesen Einkommensniveaus sichtbar werden.

 

II. Gleich hohe, aber tiefe Einkommen

Fall C – Verheiratet, 2 Kinder: CHF 50’000 / CHF 50’000 (keine Auswirkungen)

 

Dieses Beispiel widerlegt eine verbreitete Annahme: «Wenn beide arbeiten, profitieren sie zwangsläufig.» Das ist nicht unbedingt der Fall, insbesondere bei tiefen Einkommen.
 

 


Fazit: In diesem Fall ändert die Reform faktisch nichts. Die direkte Bundessteuer ist bereits sehr gering oder entfällt vollständig. Der Übergang zur Individualbesteuerung führt daher nicht automatisch zu einer Steuerersparnis. Genau deshalb werden viele Haushalte mit bescheidenen Einkommen die Auswirkungen der Reform kaum spüren.

 

III. Stark unterschiedliche Einkommen

Die offiziellen Erläuterungen betonen einen einfachen Grundsatz: Bei ähnlich hohen Einkommen sinkt die direkte Bundessteuer tendenziell, während sie bei stark unterschiedlichen Einkommen tendenziell steigt.

 

Fall D – Verheiratet, 2 Kinder: CHF 25’000 / CHF 125’000 (Hypothekarzinsen CHF 10’000)

 


Wie ist dieser Fall zu interpretieren? Hier zeigt sich ein wenig intuitiver Mechanismus: Ein Grossteil der Steuerlast entfällt nahezu ausschliesslich auf das höhere Einkommen, während das zweite, sehr tiefe Einkommen kaum noch zur steuerlichen Entlastung beiträgt. Gerade in solchen Situationen können sich Haushalte durch die Reform benachteiligt fühlen.

 

Fall E – Verheiratet, 2 Kinder: CHF 25’000 / CHF 475’000 (Hypothekarzinsen CHF 15’000)
 


Kommentar (Fall E): Dieses Beispiel ist extrem, aber aufschlussreich: Je grösser der Einkommensunterschied, desto stärker konzentriert sich die gesamte Steuerbelastung auf eine einzige Person. Dies verdeutlicht, weshalb die Individualbesteuerung für Ehepaare mit sehr ungleich verteilten Einkommen nachteilig sein kann.

 

Fall F – Verheiratet, 2 Kinder: CHF 50’000 / CHF 100’000 (Hypothekarzinsen CHF 10’000)
 


Kommentar (Fall F): Hier ist der Unterschied gering. Es handelt sich um ein gemischtes Einkommensprofil, bei dem die Reform nahezu steuerneutral ausfällt. Dies ist ein wichtiger Punkt: Es gibt kein allgemeingültiges Ergebnis. Entscheidend sind sowohl die Höhe als auch die Verteilung der Einkommen.

 

Ohne Tabelle: Was gilt für Ehepaare mit nur einem Einkommen?
 

Wenn eine Person das gesamte oder nahezu das gesamte Haushaltseinkommen erzielt und die andere kein Einkommen hat, ist die Individualbesteuerung weniger vorteilhaft. Die Steuerbelastung konzentriert sich auf eine einzige Person, während bestimmte steuerliche Mechanismen für Ehepaare wegfallen.

 

IV. Steuerabzüge (BVG-Einkäufe) und Vermögensverteilung

 

Ein wichtiger, in der Debatte über die Individualbesteuerung jedoch wenig diskutierter Aspekt betrifft die Frage, wie Vermögen sowie die damit verbundenen Erträge und Aufwendungen bei einer Individualbesteuerung aufgeteilt würden.

 

Mit dem neuen System würden verheiratete Paare steuerlich wie unverheiratete Paare behandelt. Einkommen und Vermögenswerte würden nach den Regeln des Zivilrechts zugeordnet.

 

In der Praxis bedeutet dies, dass die rechtlichen Eigentumsverhältnisse entscheidend werden. Mit anderen Worten: Die Person, der ein Vermögenswert rechtlich gehört, muss auch die entsprechenden Erträge deklarieren und kann die damit verbundenen Abzüge geltend machen. Dies mag technisch erscheinen, kann jedoch erhebliche steuerliche Auswirkungen haben.

 

Warum stehen BVG-Einkäufe im Mittelpunkt?
 

Einkäufe in die berufliche Vorsorge (2. Säule) können grundsätzlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Ein Steuerabzug ist jedoch nur dann wirklich vorteilhaft, wenn die betreffende Person über ein ausreichend hohes steuerbares Einkommen verfügt und einem entsprechend hohen Grenzsteuersatz unterliegt. Je höher dieser ist, desto grösser ist die steuerliche Wirkung des Abzugs.
 

  • Im heutigen System der gemeinsamen Besteuerung werden die Einkommen beider Ehepartner zusammengerechnet. Ein BVG-Einkauf durch einen der beiden Ehepartner reduziert das steuerbare Gesamteinkommen des Haushalts und kann damit einen Teil der durch das zweite Einkommen verursachten Steuerprogression ausgleichen – unter Umständen sogar darüber hinaus.
  • Bei einer künftigen Individualbesteuerung würde ein BVG-Einkauf vor allem derjenigen Person zugutekommen, die über ein hohes steuerbares Einkommen verfügt. Erzielt der andere Ehepartner nur ein geringes Einkommen, fällt auch seine Steuerbelastung entsprechend tief aus. Die ausgleichende Wirkung eines BVG-Einkaufs wäre in diesem Fall geringer oder sogar unbedeutend.


Das Risiko steuerlich bedingter Vermögensverschiebungen (plausible Hypothese)


Wenn Einkommen und Vermögen nach zivilrechtlichen Kriterien zugeordnet werden, gewinnt die Eigentumsfrage an Bedeutung.

 

In bestimmten Fällen könnte der Ehepartner mit dem höheren Einkommen versucht sein, gewisse Vermögenswerte und/oder deren Erträge auf seinen Namen zu konzentrieren, selbst wenn dies bedeutet, auf diesen Erträgen mehr Steuern bezahlen zu müssen!

 

Warum sollte jemand dies tun?
 

Ganz einfach, um persönliche Steuerabzüge wie BVG-Einkäufe möglichst optimal nutzen zu können.

 

Denn nur wer über eine Vorsorgelücke verfügt, kann entsprechende Einkäufe tätigen. Zudem sind die Einkaufsmöglichkeiten tendenziell umso grösser, je höher das Erwerbseinkommen ist.

 

Die Konzentration von Einkommen bei der besser verdienenden Person kann somit dazu beitragen, die steuerliche Wirkung dieser Abzüge zu optimieren.

 

Diese steuerliche Logik kann jedoch einen Nebeneffekt haben. Sie könnte zu einer stärkeren Individualisierung des Vermögens innerhalb des Ehepaars führen, mit dem Risiko, dass der Ehepartner mit dem tieferen Einkommen weniger Vermögen auf seinen eigenen Namen aufbaut.

 

In der Schweiz bestehen zwar gewisse Schutzmechanismen, insbesondere im Ehegüterrecht sowie durch die Teilung der BVG-Vorsorgeguthaben im Scheidungsfall. Diese beseitigen jedoch nicht sämtliche Ungleichgewichte hinsichtlich der tatsächlichen Verfügungsmacht über das Vermögen im Alltag.

 

Über die Frage hinaus, «wer weniger Steuern bezahlt», könnte die Individualbesteuerung somit auch die Verteilung von Einkommen, Vermögenswerten und Steuerabzügen innerhalb eines Ehepaars beeinflussen. Ein Thema, das in der öffentlichen Debatte bisher nur wenig Beachtung findet.
 

V. Pro und Contra: Was zeigen die Beispiele?

Argumente dafür (3 Punkte)
 

  • Einheitliche Besteuerung unabhängig vom Zivilstand: Verheiratete und unverheiratete Paare mit vergleichbaren Einkommen würden steuerlich einheitlicher und kohärenter behandelt. Dadurch würden Unterschiede reduziert, die allein auf den Zivilstand zurückzuführen sind.

  • Geringere Progressionswirkung bei zwei hohen Einkommen: Bei Ehepaaren, in denen beide Partner hohe und ähnlich hohe Einkommen erzielen, führt die Zusammenrechnung der Einkommen rasch zu einer höheren Steuerprogression. Die getrennte Besteuerung begrenzt diesen Effekt und kann die Steuerbelastung deutlich reduzieren.
  • Mehr Transparenz darüber, wer welche Steuern bezahlt: Jede Person wird auf ihrem eigenen Einkommen besteuert. Dieses Prinzip wird häufig als verständlicher und logischer empfunden (eine erwachsene Person = eine eigenständige Besteuerung), auch wenn bestimmte Regeln zu den Steuerabzügen noch präzisiert werden müssen.


Argumente dagegen / offene Fragen (3 Punkte)
 

  • Begrenzte Auswirkungen für Haushalte mit tiefen Einkommen:
    Bei tiefen Einkommen ist die Wirkung häufig gering oder sogar gleich null, selbst wenn beide Ehepartner ähnlich viel verdienen. Viele Haushalte werden daher keine konkrete Veränderung feststellen.
  • Risiko einer Mehrbelastung für Ehepaare mit nur einem Einkommen (oder stark unterschiedlichen Einkommen):
    Sobald ein Ehepartner das gesamte oder nahezu das gesamte Einkommen erzielt und der andere nur wenig verdient, konzentriert sich die Steuerbelastung auf eine einzige Person. Diese kann dadurch höher ausfallen als heute.
  • Nebenwirkungen auf Steuerabzüge und Eigentumsverhältnisse:
    Hohe Steuerabzüge (beispielsweise BVG-Einkäufe) sind insbesondere bei hohen steuerbaren Einkommen vorteilhaft.
  • Wenn Einkommen und Vermögenswerte nach zivilrechtlichen Eigentumsverhältnissen (Allein- oder Miteigentum) zugeordnet werden, könnte dies einen Anreiz schaffen, Einkommen, Abzüge oder Vermögenswerte beim besser verdienenden Ehepartner zu konzentrieren. Dadurch besteht das Risiko, bestehende Ungleichgewichte innerhalb des Ehepaars zu verstärken.


Schlussfolgerung

Die Beispiele zeigen: Bei bescheidenen Einkommen sind die Auswirkungen auf die direkte Bundessteuer häufig gering, selbst wenn beide Ehepartner ähnlich viel verdienen. Bei Familien mit Kindern kann die Wirkung sogar vollständig ausbleiben.

Sind die Einkommen hingegen hoch und ähnlich, kann die steuerliche Auswirkung erheblich sein.

Über die Steuertarife hinaus müssen auch die persönlichen Steuerabzüge, insbesondere BVG-Einkäufe, sowie die Vermögensverteilung innerhalb des Ehepaars berücksichtigt werden.

Wenn Einkommen und Vermögen nach zivilrechtlichen Kriterien zugeordnet werden, kann die Reform die Eigentumsverhältnisse und die finanzielle Planung innerhalb von Ehepaaren beeinflussen. Damit verbunden ist das Risiko, dass sich bestehende Vermögensungleichgewichte verstärken.
 

Ein wesentlicher Punkt darf nicht vergessen werden: Dieses Dokument befasst sich ausschliesslich mit der direkten Bundessteuer. 

Für die Mehrheit der Steuerpflichtigen machen jedoch die Kantons- und Gemeindesteuern häufig den grössten Teil der gesamten Steuerbelastung aus.

Zum jetzigen Zeitpunkt sind die vollständigen Auswirkungen auf kantonaler und kommunaler Ebene (Steuertarife, Abzüge, Umsetzungsmodalitäten und Harmonisierung) noch nicht bekannt.

Es besteht das Risiko, dass Einsparungen bei der direkten Bundessteuer durch Anpassungen der Kantons- und Gemeindesteuern zur Sicherstellung eines ausgeglichenen Steueraufkommens teilweise oder sogar vollständig kompensiert werden.

Vor diesem Hintergrund sehen manche die Gefahr eines «Blankoschecks»: Am 8. März 2026 über das Grundprinzip abzustimmen, ohne vollständige Klarheit darüber zu haben, wie die Reform in den Kantonen und Gemeinden umgesetzt werden soll.